AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung

Veranstalter

Löwenklasse – Stefanie Peijan und Veronika Schütt

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für Veranstaltungen, die von Löwenklasse ausgerichtet werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Löwenklasse behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Internetseite https://loewen-klasse.de/.

2. Anmeldung und Vertragsschluss 

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen ist ausschließlich über die Internetseite https://loewen-klasse.de/ möglich.

2.2. Löwenklasse gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Teilnehmer:innen nehmen das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem sie den Bestellvorgang vollständig durchführen und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klicken. Die wirksame Annahme des Angebots durch Teilnehmer:innen setzt voraus, dass Teilnehmer:innen in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllen (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem Löwenklasse die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

3. Preise

3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber Teilnehmer:innen verbindlich.

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Rabattaktionen) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Rabatt-Coupon) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung von Teilnehmer:innen die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit sie zutrittsberechtigt sind.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website bzw. in der Bestätigungsemail angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens am Veranstaltungstag.

4.2. Zahlung per Rechnung:
Zahlen Teilnehmer:innen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann Löwenklasse vom Vertrag zurücktreten. Tritt Löwenklasse von dem Vertrag zurück, verlieren Teilnehmer:innen damit ihren Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren tragen Teilnehmer:innen.

4.3. Zahlung per Kreditkarte – entfällt.

4.4. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), haben Teilnehmer:innen jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch Löwenklasse.

Im Falle der Rückbelastung ist Löwenklasse berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Teilnehmer:innen verlieren damit ihren Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche von Löwenklasse gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

5. Widerrufsrecht 

5.1. Widerrufsbelehrung

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Widerrufsrecht:
Sind Teilnehmer:innen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können sie ihre  Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe Rechnungsnummer eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:

info@loewen-klasse.de

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Teilnehmer:innen die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, haben sie Löwenklasse insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtung zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Teilnehmer:innen mit der Absendung der Widerrufserklärung und für Löwenklasse mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung
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5.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Löwenklasse mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer:innen die Leistungserbringung selbst veranlassen. 

6. Rücktritt/Storno

6.1. Möchten Teilnehmer:innen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so haben sie ihren Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber Löwenklasse zu erklären.

  • Bei Rücktritt/Storno bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10 EUR erstattet.
  • Bei Rücktritt/Storno 13 bis 7 Tage vor dem vor dem Veranstaltungsdatum werden 50 % der Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10 EUR erstattet.
  • Bei Rücktritt/Storno ab 6 Tage vor dem Veranstaltungsdatum erfolgt keine Erstattung.

 

6.2. Wenn angemeldete Teilnehmer:innen die Veranstaltung nicht besuchen können, haben diese Teilnehmer:innen bis zum Vorabend der Veranstaltung die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail bekanntzugeben. 

7. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen, den Angaben auf der Website loewen-klasse.de, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung von Löwenklasse. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, haben Teilnehmer:innen Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

7.3. Löwenklasse behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen Ersatzreferent:innen zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen werden Teilnehmer:innen rechtzeitig informiert.

7.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nehmen Teilnehmer:innen ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

8. Absage der Veranstaltung 

8.1. Aus dringlichen Gründen kann Löwenklasse mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen.

8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet Löwenklasse die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten der Teilnehmer:innen werden nicht erstattet.

9. Urheber- und andere Rechte 

9.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung von Löwenklasse.

9.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet. 

10. Bildmaterial/Fotografien

10.1. Die Teilnehmer:innen der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass Löwenklasse berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen ihrer Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

10.2. Sollten Teilnehmer:innen damit nicht einverstanden sein, haben sie die Möglichkeit, dies vor Veranstaltungsbeginn an Löwenklasse kommunizieren. In dem Fall wird Löwenklasse den Widerspruch vermerken und bei der Erstellung von Bild- und Tonmaterial berücksichtigen.

11. Haftung 

11.1.Löwenklasse haftet

  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
  • im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

 

11.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 

 

11.3. Im Übrigen haften Löwenklasse und ihre Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. 

11.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen 

12.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Potsdam. 

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 

12.3. Erfüllungsort ist der Sitz von Löwenklasse.

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